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Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung (ThürGIG)

bith e.V. ist seit Juli 2020 stimmberechtigtes Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Als Beiratsmitglied hatte bith e.V. die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen abzugeben.

Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag um die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit, um die Ausweitung der Befugnisse des Landesbeauftragten, eine etwas stärkere Verpflichtung für Kommunen im Hinblick auf Kommunale Behindertenbeauftragte, um die Entkoppelung der Amtszeit des Landesbeirates von der Legislaturperiode und um die optionale „Vergrößerung“ dieses Gremiums. Bith e.V. begrüßt die Änderungsvorschläge weitgehend. Die Stellungnahme finden Sie hier: pdfStellungnahme bith e.v.