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Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung (ThürGIG)

bith e.V. ist seit Juli 2020 stimmberechtigtes Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Als Beiratsmitglied hatte bith e.V. die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen abzugeben.

Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag um die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit, um die Ausweitung der Befugnisse des Landesbeauftragten, eine etwas stärkere Verpflichtung für Kommunen im Hinblick auf Kommunale Behindertenbeauftragte, um die Entkoppelung der Amtszeit des Landesbeirates von der Legislaturperiode und um die optionale „Vergrößerung“ dieses Gremiums. Bith e.V. begrüßt die Änderungsvorschläge weitgehend. Die Stellungnahme finden Sie hier: pdfStellungnahme bith e.v.

Die Eroberung der Internet-Welt - für Menschen mit und ohne Behinderung

Wie zugänglich und nutzbar sind die Internetseiten Ihrer Organisation? Können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen mit einem Screenreader oder einer technischen Assistenzhilfe auf die Ihnen so wichtigen Informationen Ihrer Organisation/Ihres Vereins zugreifen? Wie lesbar sind die Seiten, denn ein ansprechendes Design und Barrierefreiheit müssen kein Wiederspruch sein.

bith e.V. möchte den eingeschlagenen Weg der gemeinsamen, inklusiven Schulung für die barrierefreie Gestaltung und Nutzung des Internets sowie von Dokumenten weitergehen und seine Erfahrungen und Erkenntnisse in einem Kompaktseminar weitergeben. Mehr Barrierefreiheit ist ein Zugewinn für alle.

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Stellungnahme von bith e. V. zum Thüringer Maßnahmenplan

Mit der Einbeziehung von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen hat das Land Thüringen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung der Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken. Insbesondere im Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität) waren unsere Mitglieder aktiv. Abschließend wurden die Erfahrungen in folgender Stellungnahme dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Thüringer Landtags vorgetragen:

Stellungnahme zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 – hier: für das Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK Version 2.0. Als Verein „Barrierefrei in Thüringen“ (bith e. V.) tun wir dies aus unseren Erfahrungen und Kenntnissen insbesondere zum Schwerpunkt Barrierefreiheit.

Partizipation von Menschen mit Behinderungen war natürlich bei dem Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans Version 2.0 von ganz besonderer Bedeutung. Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen brachten ihre jeweiligen Problemlagen, Sichtweisen und entsprechende Vorschläge ein. Schwierig war es oft, Kompromisse bei den einzelnen Maßnahmen zu finden.Einige von der Zivilgesellschaft vorgeschlagene Maßnahmen für den Maßnahmenplan 2.0 wurden mit der knappen Begründung abgelehnt, dass sie nicht umsetzbar seien oder Bereiche beträfen, die nicht Ländersache seien. Eine detailliertere Begründung wäre hilfreich gewesen.

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