Stellungnahme von bith e. V. zum Thüringer Maßnahmenplan
Mit der Einbeziehung von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen hat das Land Thüringen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung der Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken. Insbesondere im Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität) waren unsere Mitglieder aktiv. Abschließend wurden die Erfahrungen in folgender Stellungnahme dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Thüringer Landtags vorgetragen:
Stellungnahme zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 – hier: für das Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK Version 2.0. Als Verein „Barrierefrei in Thüringen“ (bith e. V.) tun wir dies aus unseren Erfahrungen und Kenntnissen insbesondere zum Schwerpunkt Barrierefreiheit.
Partizipation von Menschen mit Behinderungen war natürlich bei dem Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans Version 2.0 von ganz besonderer Bedeutung. Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen brachten ihre jeweiligen Problemlagen, Sichtweisen und entsprechende Vorschläge ein. Schwierig war es oft, Kompromisse bei den einzelnen Maßnahmen zu finden.Einige von der Zivilgesellschaft vorgeschlagene Maßnahmen für den Maßnahmenplan 2.0 wurden mit der knappen Begründung abgelehnt, dass sie nicht umsetzbar seien oder Bereiche beträfen, die nicht Ländersache seien. Eine detailliertere Begründung wäre hilfreich gewesen.