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Der Grundsatz von bith e. V.

Von Barrierefreiheit profitieren Alle! Für bith e.V. beschränkt sich Barrierefreiheit keineswegs auf Menschen mit Behinderung.

Stolperfalle E-Scooter

E-Scooter auf LeitstreifenE-Scooter auf LeitstreifenSeit ihrer Zulassung im Juni 2019 gefährden E-Scooter (auch Elektro-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) in zunehmendem Maße die Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen. E-Scooter werden zunehmend zu gefährlichen Stolperfallen, wie hier (Bild) am Erfurter Hauptbahnhof. Auch für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren und für Familien mit Kinderwagen stellen achtlos abgestellte E-Scooter eine Gefährdung dar. Viele Vereine und Verbände fordern daher zu Recht von Bundesminister Scheuer, die Zulassung für E-Scooter zurück zu ziehen - mindestens so lange, bis seitens der Kommunen Lösungen zum Umgang mit den E-Scootern vorgelegt werden.

Barrierefrei in Thüringen - Das ist Name und zugleich Motto unseres Vereins. Mit diesem Video stellen wir uns und unsere Arbeit in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertitelung vor.
Dieses Video entstand mit freundlicher Unterstützung von Aktion Mensch
Dieses Video entstand mit freundlicher Unterstützung von Aktion Mensch

Zugänglichkeit und Nutzung von schriftlichen Informationen

Schriftliche Informationen wie bspw. gedruckte Briefe, Flyer für unterschiedlichste Zwecke, Broschüren, Pläne, Produktanzeigen u.v.a. sollen von ALLEN gesehen und gelesen werden. Für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigung wie bspw. geringer Lese- und Schreibkompetenz, Menschen mit Migrationshintergrund, Hör- und Sehbehinderte, Schlaganfall-Patienten können auf der einen Seite wegen der Informationsflut es kaum bewältigen. Anderseits sind schriftliche Informationen oft in einer Art und Weise gestaltet, dass sie nur schwer lesbar und verständlich sind. So muss bei aller schönen Gestaltung mit modernen Design und fachlichen Textbausteinen sich auch gefragt werden: Kommen die Informationen auch an und auch vollständig und richtig? Die barrierefreie nutzbare und zugängliche Gestaltung von lesbaren und leserlichen Informationen ist ein Mehrgewinn für Alle. Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten oder sich für Schulungen interessieren, können Sie sich gerne an uns wenden (siehe Kontakt)

Loseblattsammlung „Baurechtliche Aspekte und Hintergrundinformationen zum Hochbau“

Im Jahr 2015 erschien erstmalig die von Claudia Karell & Eberhard Tölke zusammengestellte Loseblattsammlung „Baurechtliche Aspekte und Hintergrundinformationen zum Hochbau “. Seither wird sie jährlich entsprechend des aktuellen Standes ergänzt und aktualisiert. Die in den letzten Jahren begonnene Anpassung an das europäische Baurecht ist weitestgehend abgeschlossen. Durch die Bauministerkonferenz wurde die Musterbauordnung entsprechend geändert. Die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – MVV TB“ ersetzt nun die ehemalige „Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen - M-LTB“. In den Bundesländern wurden die Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) durch die Obersten Baubehörden in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen umgewandelt. Die aktuell vorliegende Loseblattsammlung vermittelt auf leicht verständliche Weise Zusammenhänge und Hintergrundinformationen zum Baurecht im Hochbau. Sie enthält nicht nur die Wiedergabe der für das barrierefreie Bauen relevanten Gesetzestexte, sondern zahlreiche Anmerkungen zu diesen. Daher kann sie auch sehr gut als Argumentationshilfe bei Ihrer täglichen Arbeit genutzt werden. Die Loseblattsammlung ersetzt jedoch im Bedarfsfall keine Rechtsberatung. Eine Infomappe zur Übersicht über die aktualisierten und neuen Loseblätter wurde zusammengestellt und enthält auch alle weiteren Informationen zur Loseblattsammlung. Auf Wunsch kann die kostenlose Infomappe per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; angefordert werden. Auch werden gerne alle Fragen zur Loseblattsammlung beantwortet.

bith e. V. sucht MitstreiterIn

Ihr Wissen, Ihre Erfahrungen und Kompetenzen sind uns wichtig! Wir würden uns freuen, wenn Sie im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes die Vereinsarbeit von Barrierefrei in Thüringen e.V. (bith e.V.) bereichern würden. Als motivierten Freiwillige oder Freiwilliger können Sie die vielfältige Arbeit unterstützen und zum Abbau von Barrieren in den verschiedenen Lebensbereichen beitragen.

Die Stelle ist ab Frühsommer 2019 zu besetzen. Einsatzort ist Erfurt. Aufgabenschwerpunkte sind:

·         Unterstützung und Begleitung der Vorstandsvorsitzenden (blind) bei Außen-terminen und Gesprächen,

·         Vorbereitung und Nachbereitung von Terminen,

·         Organisation und Mitwirkung bei Veranstaltungen,

·         Verwaltungstätigkeit

Wir bieten:

·         Ein interessantes Aufgabengebiet sowie eine abwechslungsreiche verantwortungsvolle Tätigkeit,

·         Einen Zugewinn an Erfahrungen und Wissen zu unterschiedlichen Themen in Fragen von Barrierefreiheit,

·         Flexible Dienstzeiten bei einem Stundenumfang von 21 h pro Woche,

·         Taschengeld,

·         Möglichkeit zur individuellen Weiterbildung.

Wir freuen uns auf eine offene motivierte Persönlichkeit (Frau/Mann/Divers ab 27 Jahre) mit Einsatzbereitschaft und guten Kenntnissen im Umgang mit MS Office

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Barrierefrei in Thüringen e.V. (bith e.V.
c/o Der Paritätische Landesverband Thüringen e. V.
Bergstr. 11, OT Neudietendorf
99192 Nesse-Apfelstädt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: www.bith-ev.de

Für Fragen stehen Ihnen Frau Michels unter der Telefonnummer 036601/8 23 78 oder Frau Büßer unter der Telefonnummer 036202/26-208 gern zur Verfügung.

Stellungnahme von bith e. V. zum Thüringer Maßnahmenplan

Mit der Einbeziehung von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen hat das Land Thüringen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung der Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken. Insbesondere im Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität) waren unsere Mitglieder aktiv. Abschließend wurden die Erfahrungen in folgender Stellungnahme dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Thüringer Landtags vorgetragen:

Stellungnahme zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 – hier: für das Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK Version 2.0. Als Verein „Barrierefrei in Thüringen“ (bith e. V.) tun wir dies aus unseren Erfahrungen und Kenntnissen insbesondere zum Schwerpunkt Barrierefreiheit.

Partizipation von Menschen mit Behinderungen war natürlich bei dem Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans Version 2.0 von ganz besonderer Bedeutung. Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen brachten ihre jeweiligen Problemlagen, Sichtweisen und entsprechende Vorschläge ein. Schwierig war es oft, Kompromisse bei den einzelnen Maßnahmen zu finden.Einige von der Zivilgesellschaft vorgeschlagene Maßnahmen für den Maßnahmenplan 2.0 wurden mit der knappen Begründung abgelehnt, dass sie nicht umsetzbar seien oder Bereiche beträfen, die nicht Ländersache seien. Eine detailliertere Begründung wäre hilfreich gewesen.